Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaftliche Hilfen... etc.
Zu den Leistungen gehören insbesondere:
- Erstbesuch
- Grundpflege
- ärztlich verordnete Behandlungspflege
- Zubereitung der Mahlzeiten und Anreichen der Nahrung
- Wäschepflege
- Einkäufe
- Hilfen bei Behördengängen
- Krankenhausnachsorge
- fachkundiges Training bei der Mobilisation
- Pflegeberatungseinsatz nach dem Pflegeversicherungsgesetz (§ 37.3 SGB XI)
- Unterstützung pflegender Angehöriger
- Pflege und Betreuung zu Hause, wenn pflegende Angehörige verhindert sind


