Unternehmensleitbild
Leitlinie unserer Arbeit: Die Integration in den Alltag
Die isb Ambulante Dienste gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft. Sie ist aus dem 1987 gegründeten eingetragenen Verein ISB e.V. hervorgegangen. Die Gesellschaft hat sich durch den Einsatz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einer Selbshilfeinitiative mit sechs ehrenamtlichen Kräften zu einem der größten überregional und bundesweit tätigen Anbieter in der ambulanten Behindertenhilfe entwickelt.
Die isb Ambulante Dienste gGmbH (im Folgenden isb genannt) versorgt behinderte Menschen aller Altersgruppen, von Kleinkindern über junge Erwachsene bis zu Seniorinnen und Senioren. Auch akut erkrankte Menschen, die z. b. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt Pflege benötigen, können durch den Krankenpflegedienst der isb betreut werden. Im Jahr 1995 wurde das Dienstleistungsangebot um die ambulante psychiatrische Pflege erweitert. Seitdem kann auch psychiatrisch erkrankten Personen die Rückkehr oder der Verbleib in ihrer häuslichen Umgebung ermöglicht werden.
Die Dienstleistungen der isb beschränken sich nicht nur auf Pflegetätigkeiten, sondern sie tragen auch dazu bei, behinderten Menschen ein Leben innerhalb der Gesellschaft zu ermöglichen. Begleitungen zur Schule, zum Studium und zum Arbeitsplatz, aber auch zu Freizeitveranstaltungen gehören genauso zum Angebot der isb wie die pflegerischen und hauswirtschaftlichen Hilfen. Außerdem bietet die isb Beratung in allen die häusliche Pflege betreffenden Fragen und Krisensituationen an. In Notfällen ist die isb jederzeit, auch nachts und am Wochenende, erreichbar.
Die Konzeption der isb beinhaltet ein an den individuellen Bedürfnissen und Lebensgewohnheiten der Menschen orientiertes Angebot, das einem ganzheitlichen, integrativen Ansatz entspricht. Der Mensch wird nicht reduziert auf seine Erkrankung oder Behinderung, sondern sein Körper, seine Psyche, sein Intellekt und sein soziales Umfeld werden als Ganzes wahrgenommen und wirken in die pflegerische oder betreuerische Dienstleistung hinein.
Darauf ist das vernetzte Leistungsspektrum der isb abgestimmt. Alle Angebote sollen den pflegebedürftigen Menschen dabei unterstützen, selbstbestimmt und selbstverantwortlich zu leben und zu handeln.
Das Verständnis von "Selbstbestimmt leben " bei der isb geht zurück auf die Bürgerrechtsbewegung des "independent living" in den USA. Ausgangslage war die Fremdbestimmung und Entwürdigung behinderter Menschen in stationären Einrichtungen, die von den Betroffenen öffentlich gemacht wurden. Damit sollte ein Wechsel in der öffentlichen Meinung eingeleitet werden, damit "Behinderung" endlich als soziales und politisches Problem begriffen wurde. Behinderte Menschen wollten nicht länger als "Objekt der Fürsorge" gesehen und behandelt werden, sondern als "Experten in eigener Sache", die emanzipiert ihre Bedürfnisse artikulieren und durchsetzen. Es ging also nicht in erster Linie um neue Rechte, sondern um ein neues Denken über behinderte Menschen.
"Selbstbestimmt leben" bedeutet für die isb die Lösung von einer defizitorientierten Sichtweise pflegebedürftiger Menschen, die nur in ihrer Eigenschaft als "behindert", "eingeschränkt" oder "nicht leistungsfähig" wahrgenommen werden. Im Gegenteil liegt der Arbeit der isb die Sichtweise zugrunde, dass der behinderte Mensch Entscheidungen über sein Leben selbst und in eigener Verantwortung treffen kann, es muss nicht "für ihn gesorgt" werden. Nicht der behinderte oder pflegebedürftige Mensch muss sich an bestehende Strukturen (z. B. den Tagesablauf einer Institution) anpassen, sondern er selbst bestimmt diese Strukturen mit. Die individuellen Bedürfnisse, Wünsche und Lebensgewohnheiten des Kunden bestimmen die Art und Weise der Dienstleistung. In einer partnerschaftlichen Beziehung zwischen der isb und dem pflegebedürftigen Menschen werden die besonderen Bedingungen der Pflege- oder Betreuungsleistung abgesprochen. Genauso dient die Beratung bei der isb dazu, die Betroffenen über ihre Rechte zu informieren, damit sie in der Lage sind ihre Interessen selbstbewusst wahrzunehmen und nicht "über ihren Kopf hinweg" Entscheidungen getroffen werden. Dem Unternehmensverstädnis entsprechend arbeiten in allen Zweigstellen der Gesellschaft behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Um den individuellen Bedürfnissen, Anforderungen und Wünschen der Kunden gerecht zu werden, beschäftigt die isb unterschiedlich qualifiziertes Pflege- und Betreuungspersonal. Es setzt sich zusammen aus examinierten Altenpflegern und -pflegerinnen, Krankenschwestern und -pflegern, individuell geschulten Betreuerinnen und Betreuern sowie Zivildienstleistenden. In allen Bereichen der Pflege und Betreuung arbeiten das examinierte und das angelernte Personal eng zusammen, um im Interesse der Pflegebedrüftigen eine medizinisch-pflegerisch hochwertige Versorgung zu gewährleisten, die aber auch das alltägliche "normale" Leben nicht aus den Augen verliert. Der Einsatz von individuell für die jeweilige Betreuung angelernten, fest angestellten Laienkräften ist eine Besonderheit der isb. Dieses Personal gewährleistet in den zeitlich umfangreichen Betreuungen einen gleichbleibend hohen Qualitätsstandard zu akzeptablen Kosten und ermöglicht personelle Kontinuität, so dass der betreffende behinderte Mensch nicht mit einem ständig wechselnden Betreuerkreis belastet wird. Selbstverständlich orientiert sich die Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter immer an den pflegerischen Anforderungen der jeweiligen Betreuung, so dass auch Teams mit ausschließlich examiniertem Personal zum Einsatz kommen können.
Um flexibel und schnell auf die Nachfrage von Pflege und Betreuung reagieren zu können, verfügt die isb darüber hinaus über einen festen Stamm von Aushilfen, die für den jeweiligen Tätigkeitsbereich vor Ort angelernt worden sind.
Die isb ist anerkannter Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen sowie der Sozialhilfeträger. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsangebots findet sich in den Informationsbroschüren und auf dieser Homepage. Für ein beratendes Gespräch stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern zur Verfügung.


